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Freude über Gottes Geschenk -
Festgottesdienst mit Spendung der Heiligen Wassertaufe

 

Wenn Gott ein Kind schenkt, ist dies für Eltern Anlass zu besonderer Freude. Im Gottesdienst am 26. März 2023 teilten nicht nur Familien und Freunde der Eheleute Miriam und Fabian Thiele diese Freude. Mit ihnen freute sich die versammelte Gemeinde auch über die Spendung des Sakraments der Heiligen Wassertaufe für das dritte Kind des Diakons und seiner Frau.

Priester Matthias Hagemann legte der Predigt das für diesen Gottesdienst vorgesehene Wort aus Psalm 23, 5 zugrunde: „Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde.“ Er wies auf die vielfältige Bedeutung des 23. Psalms hin. „Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln“ (Vers 1). Der Psalm sei so bekannt, dass viele Christen diese tröstliche Feststellung und – zumindest in Teilen – weitere folgende Aussagen des Psalmdichters sogar auswendig rezitieren könnten. 

Christen erkennen den Bezug zu dem, der sich selbst als „der gute Hirte“ bezeichnete: Jesus Christus. Das dem Gottesdienst zugrundeliegende Bibelwort verweise schon auf die Einsetzung und die in jedem Gottesdienst erfolgende Feier des Heiligen Abendmahls. Wenn Jesus mit seinen Jüngern an Festmahlen teilgenommen habe, sei er der Eingeladene gewesen. In der Feier des Heiligen Abendmahls begegne er jedoch als der Einladende. Er gewähre Gemeinschaft an dem von ihm bereiteten Tisch. Darauf mache in jedem Gottesdienst der jeweilige Dienstleiter mit den Worten aufmerksam: „Jetzt ist der Tisch des Herrn bereitet!“ 

Bevor Priester Hagemann sich dem Täufling Matthäus Kian und seinen Eltern zuwandte, leitete der Kinderchor die Sakramentsspendung mit dem Lied ein: „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir.“ Der Priester hob hervor, dass Kinder ein Geschenk Gottes seien. Dies sei den Eltern des Täuflings bewusst. Nicht zufällig hätten sie für ihren Sohn den Namen Matthäus gewählt. Dieser bedeute „Geschenk Gottes“. Gott habe ihnen ein Schäflein Christi anvertraut. Es sei nun ihre Aufgabe als Eltern – und wie er wisse, auch ihr Wunsch -, dieses Kind zu Christus, dem guten Hirten, hinzuführen. Damit folgten sie der immerwährenden Einladung Jesu: „Kommet her zu mir …“

Das unmündige Kind könne aus sich heraus dieser Einladung noch nicht folgen, es könne dazu noch keine Meinung äußern. Die Taufe sei wie die Erwählung ein Akt der vorausgehenden Gnade Gottes. Es liege in der Verantwortung und Entscheidung der Eltern, sich durch ihren Glauben für ihr Kind zu diesem Gnadenakt zu bekennen.

Nach der Spendung des Sakraments gab die Gemeinde im Gesang eines bekannten Liedes ihrer Freude Ausdruck, dass Matthäus durch die Heilige Wassertaufe nun zur Gemeinschaft der Kirche Christi gehört: „Weil ich Jesu Schäflein bin …“ (Gesangbuch, Nr. 269).
 

23. April 2023
Text: Ehrenfried Schuran
Fotos: Carina Göbertshan

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